Unser Angebot
Hilfen, die sich nach dem jungen Menschen richten.
Wir arbeiten auf Grundlage des Achten Sozialgesetzbuchs. Welche Hilfeform konkret passt, klären wir gemeinsam mit dem jungen Menschen, der Familie und dem Jugendamt – im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII.

Leistungen
Was wir anbieten
So läuft eine Anfrage
Vier Schritte – ohne Umwege.
01
Anruf oder Nachricht
Sie schildern die Situation. Wir hören zu und sagen offen, ob wir die passende Begleitung bieten können.
02
Kennenlernen
Der junge Mensch lernt uns kennen – nicht umgekehrt. Ohne Druck und ohne Entscheidung am selben Tag.
03
Hilfeplanung
Gemeinsam mit dem Jugendamt wird festgelegt, welche Hilfe greift, mit welchen Zielen und in welchem Umfang.
04
Begleitung
Die Hilfe beginnt – und wird regelmäßig überprüft und angepasst, solange sie gebraucht wird.
Kontakt
Sie haben einen jungen Menschen, für den noch nichts gepasst hat?
Sprechen Sie uns an. Wir hören zu, bevor wir ein Angebot machen.